ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Containerdienstleistungen GEOCONTAINER
im Namen der Jens Müller GmbH
1. Vertragspartner und Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Containerdienstleistungen der Jens Müller GmbH, handelnd unter der Marke GeoContainer, Burgbergblick 8, 37603 Holzminden, E-Mail: info@geocontainer.de. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit im Folgenden keine Unterscheidung getroffen wird. Gegenstand der Leistungen sind insbesondere die Bereitstellung, Anlieferung und Abholung von Containern sowie die vereinbarte Entsorgung der darin bereitgestellten Materialien. Zusätzlich bestellte Schüttgutlieferungen und sonstige Zusatzleistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
2. Bestellung und Vertragsschluss. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben, die ausgewählten Leistungen und den Gesamtpreis prüfen und berichtigen. Mit Abschluss der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Buchungs- oder Auftragsbestätigung zustande. Eine ausschließlich den Eingang der Bestellung bestätigende Nachricht stellt noch keine Annahme dar. Kommt kein Vertrag zustande, werden bereits eingezogene Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen, Preise und Bedingungen. Nachträgliche Änderungen unserer Website ändern bestehende Verträge nicht.
3. Leistungsumfang und Containerwahl. Der vereinbarte Containerpreis umfasst die in der Bestellung beschriebenen Leistungen. Bei entsprechend ausgewiesenen Pauschalangeboten sind eine Anlieferung, eine Abholung, die Entsorgung der vereinbarten Materialart innerhalb der angegebenen Mengen- und Gewichtsgrenzen sowie 14 Kalendertage Standzeit enthalten. Ein Containertausch, zusätzliche Fahrten, gesonderte Genehmigungsleistungen und zusätzliche Materiallieferungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Containergröße und Bauform richten sich nach der bestätigten Bestellung. Für einen bestellten 7-m³-Container mit Deckel wird der vor Abschluss der Bestellung ausgewiesene Aufpreis von 50,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnet. Ein Austausch gegen eine andere Größe oder Bauform erfolgt nur nach Abstimmung mit dem Kunden.
4. Preise und Zahlung. Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der vor Abschluss der Bestellung angezeigte Gesamtpreis berücksichtigt die gewählte Leistung, die angegebene Lieferadresse und die ausgewählten Zusatzleistungen. Für Onlinebestellungen ist die Zahlung im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden vorgesehen. Zusätzliche Leistungen werden nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs berechnet. Die Kostenregelungen dieser Geschäftsbedingungen berechtigen nicht zu beliebigen nachträglichen Preisänderungen.
5. Lieferadresse, Termine und Ansprechpartner.
Der Kunde hat eine vollständige und zutreffende Lieferadresse sowie eine erreichbare Telefonnummer anzugeben. Besonderheiten der Zufahrt und des Aufstellorts sind vor der Anlieferung mitzuteilen. Maßgeblich ist das bestätigte Lieferzeitfenster. Erforderliche Terminänderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
Eine persönliche Anwesenheit bei der Anlieferung ist nicht erforderlich, wenn der vorgesehene Aufstellplatz durch die Angaben des Kunden, gegebenenfalls ergänzt durch ein hochgeladenes Foto oder eine Markierung vor Ort, eindeutig erkennbar und sicher zugänglich ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zufahrt und Aufstellfläche während des vereinbarten Lieferzeitfensters frei und für die Aufstellung geeignet sind.
Während des vereinbarten Lieferzeitfensters muss der Kunde oder ein von ihm benannter Ansprechpartner für Rückfragen telefonisch erreichbar sein. Ist der Aufstellplatz nicht eindeutig erkennbar oder bestehen Zweifel an der sicheren Aufstellung, nehmen wir vor dem Absetzen telefonisch Kontakt auf. Lassen sich die Unklarheiten nicht beseitigen oder ist eine sichere Aufstellung nicht möglich, wird der Container nicht abgesetzt. Die bloße Abwesenheit des Kunden ist bei ansonsten erfüllten Voraussetzungen kein Grund für eine erfolglose Anlieferung.
Bei einer von uns verursachten Terminverschiebung stimmen wir ein neues Lieferzeitfenster und die telefonische Erreichbarkeit mit dem Kunden ab..
6. Zufahrt und Aufstellfläche. Der Kunde stellt eine für die vereinbarte Leistung geeignete, frei zugängliche Zufahrt sowie ausreichend tragfähige Rangier- und Aufstellflächen bereit. Für den eingesetzten LKW ist ein Gesamtgewicht von bis zu 25 Tonnen zu berücksichtigen. Auch die örtlichen Belastungen durch Abstützung, Absetzen und Aufnahme des Containers müssen aufgenommen werden können. Die freie Zufahrtsbreite muss mindestens 3 Meter, die freie Durchfahrtshöhe mindestens 4 Meter und die freie Arbeitshöhe beim Absetzen und Aufnehmen mindestens 6 Meter betragen. Für den Absetzvorgang sind mindestens 12 Meter freie Länge erforderlich. Die Querneigung der Aufstellfläche darf 3 Prozent und die Längsneigung 6 Prozent nicht überschreiten. Die Mindestmaße ersetzen nicht den im Einzelfall erforderlichen Rangierraum oder notwendige Sicherheitsabstände, insbesondere zu Freileitungen. Diese Voraussetzungen müssen bei Anlieferung und Abholung vorliegen.
7. Besondere Risiken und sichere Durchführung. Der Kunde weist uns vor der Anlieferung auf ihm bekannte oder erkennbare Besonderheiten hin, insbesondere empfindliche Oberflächen, Schächte, Zisternen, Leitungen, Hohlräume, unterbaute Flächen und eingeschränkte Durchfahrten. Bei Zweifeln an der Eignung ist vor dem Liefertermin eine Abstimmung erforderlich. Unsere Mitarbeiter dürfen eine unsichere Zufahrt, Aufstellung oder Aufnahme verweigern. Auch eine ausdrückliche Anweisung des Kunden verpflichtet uns nicht zu einer unsicheren Durchführung. Die Benennung oder Freigabe eines Aufstellplatzes durch den Kunden entbindet uns nicht von unseren eigenen Sorgfaltspflichten. Für Schäden gelten die Haftungsregelungen in Abschnitt 16.
8. Genehmigungen und Berechtigungen. Der Kunde sorgt rechtzeitig für erforderliche behördliche Genehmigungen und privatrechtliche Zustimmungen, insbesondere bei einer Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen oder fremden Grundstücken. Erforderliche Nachweise sind uns vor der Anlieferung zur Verfügung zu stellen. Ohne erforderliche Genehmigung oder Berechtigung erfolgt keine Aufstellung am betroffenen Standort. Auf Wunsch können wir die Beschaffung einer Genehmigung nach gesonderter Vereinbarung und zu den zuvor mitgeteilten Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit für behördlich geforderte Sicherungsmaßnahmen wird dabei ausdrücklich abgestimmt.
9. Befüllung und Gewichtsgrenzen. Der Container darf ausschließlich mit der vereinbarten Materialart befüllt werden. Die bei der Bestellung zugänglich gemachten und vereinbarten materialbezogenen Annahmebedingungen sowie das Container-Handling sind einzuhalten. Lose Materialien sind unverdichtet, lagenweise und gleichmäßig verteilt einzufüllen. Die Behälteroberkante darf nicht überschritten werden; Gegenstände dürfen nicht seitlich oder nach oben herausragen. Türen und Deckel müssen sich ordnungsgemäß schließen und sichern lassen. Container einschließlich Inhalt dürfen zusammen höchstens 14.000 Kilogramm wiegen. Das zulässige Materialgewicht vermindert sich um das jeweilige Containerleergewicht. Bei der Bestellung ausdrücklich mitgeteilte niedrigere Grenzen für den konkreten Container oder das gewählte Angebot sind maßgeblich. Gewichts- und Füllgrenzen gelten gleichzeitig.
10. Materialzuordnung und ausgeschlossene Stoffe. Die Materialangaben des Kunden müssen für den gesamten Containerinhalt einschließlich verdeckter Schichten zutreffen. Unzulässige Stoffe dürfen weder beigemischt noch durch zulässige Materialien verdeckt werden. Asbest und asbestverdächtige Materialien sind von unserem Angebot ausgeschlossen. Andere gefährliche oder schadstoffbelastete Materialien dürfen nur dann bereitgestellt werden, wenn deren Annahme nach vorheriger Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde und die erforderlichen Nachweise, Verpackungen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Eine Anfrage oder die bloße Nennung einer Materialart auf der Website stellt keine Annahmezusage dar. Soweit für die gewählte Leistung vereinbart, sind Analysen und Angaben zur Herkunft vor der Anlieferung vorzulegen. Bei unklarer Zusammensetzung ist vor der Bestellung Rücksprache zu halten.
11. Fehlbefüllung, Überladung und Mehrleistungen. Werden Abweichungen von der vereinbarten Befüllung, Gewichtsüberschreitungen oder Schadstoffverdachtsmomente festgestellt, dürfen wir die betroffene Leistung unterbrechen, soweit dies zur sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist. Wir dokumentieren die Abweichung und informieren den Kunden über das weitere Vorgehen. Eine Sichtprüfung oder Abholung bedeutet keine verbindliche Bestätigung, dass sämtliche, insbesondere verdeckte Inhalte den Annahmebedingungen entsprechen. Zusätzliche Sortier-, Analyse-, Transport- und Entsorgungsleistungen werden vor ihrer Beauftragung hinsichtlich Umfang und Kosten abgestimmt, soweit nicht zwingende gesetzliche Pflichten oder unaufschiebbare Gefahrenabwehrmaßnahmen entgegenstehen. Gesetzliche Ansprüche wegen vom Kunden zu vertretender Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Mehrkosten müssen erforderlich, dem Auftrag zurechenbar und nachvollziehbar abgerechnet sein.
12. Erfolglose Anlieferung oder Abholung. Ist bei einer Anlieferung innerhalb des vereinbarten Lieferzeitfensters niemand vor Ort, versucht der Fahrer den angegebenen Ansprechpartner telefonisch zu erreichen. Ist niemand erreichbar und eine sichere, vereinbarte Aufstellung nicht möglich, kann die Anlieferung nach 15 Minuten Wartezeit abgebrochen werden. Bei Sicherheitsrisiken ist eine Unterbrechung auch ohne Wartezeit möglich. Bei vom Kunden zu vertretenden Hindernissen werden erforderliche, tatsächlich angefallene Fahrzeug- und Personalleistungen nach Zeitaufwand mit 172,55 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Stunde für LKW und Fahrer minutengenau abgerechnet, soweit hierfür ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht. Berücksichtigt werden dem Auftrag zurechenbare erforderliche Containeraufnahme, ein bestellter Tausch, An- und Rückfahrt sowie Wartezeit. Bei einer ausschließlich für diesen Auftrag durchgeführten Fahrt ist Burgbergblick 8 in Holzminden Ausgangs- und Rückkehrpunkt. Bei kombinierten Touren werden nur die dem betroffenen Auftrag zurechenbaren Zeiten angesetzt. Bereits vergütete Leistungen werden nicht nochmals berechnet. Kosten, die allein durch uns verursacht werden, trägt der Kunde nicht.
13. Weiteres Vorgehen nach einer abgebrochenen Leistung. Eine erfolglose Anlieferung oder Abholung beendet den Vertrag nicht automatisch. Wir stimmen mit dem Kunden ab, ob und unter welchen Voraussetzungen ein neuer Termin durchgeführt werden kann. Eine Vertragsbeendigung erfolgt durch Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen; erforderliche Fristsetzungen bleiben unberührt. Nach wirksamer Vertragsbeendigung werden berechtigte Ansprüche nachvollziehbar abgerechnet und mit der Vorauszahlung verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird unverzüglich erstattet. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
14. Standzeit und Abholung. Der Anliefertag zählt als erster Standtag. Die ersten 14 Kalendertage sind im entsprechend ausgewiesenen Pauschalangebot enthalten. Ab dem 15. Kalendertag bis einschließlich des Abholtages beträgt die zusätzliche Standgebühr 3,00 Euro je Kalendertag einschließlich Umsatzsteuer. Für zusätzliche Standtage, die ausschließlich auf einer von uns verursachten Abholverzögerung beruhen, fällt keine weitere Standgebühr an. Die Abholung erfolgt nicht automatisch nach 14 Tagen, sondern ist über das Abholformular, telefonisch oder per E-Mail anzufordern. Der konkrete Abholtermin wird abgestimmt. Eine längere Nutzung ist frühzeitig mit uns zu vereinbaren; ein Anspruch auf unbegrenzte Verlängerung besteht nicht. Bei Abholung müssen Zufahrt und Aufnahmebereich zugänglich und die vereinbarten Befüllungsgrenzen eingehalten sein.
15. Umgang mit dem Container. Der Container bleibt unser Eigentum beziehungsweise das Eigentum des jeweiligen Bereitstellers. Er darf ohne unsere Zustimmung nicht eigenständig versetzt, weitergegeben oder zweckwidrig genutzt werden. Das Verbrennen von Materialien im Container ist untersagt. Der Kunde schützt den Container im zumutbaren Rahmen vor unbefugter Nutzung und teilt bemerkte Schäden oder Fremdbefüllungen unverzüglich mit. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für Schäden, Diebstahl oder Fremdbefüllung wird hierdurch nicht begründet. Für vom Kunden zu vertretende Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Haftung und gesetzliche Rechte. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Übernommene Garantien bleiben unberührt. Diese Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen.
17. Änderungen, Stornierung und Widerruf. Änderungswünsche zu Lieferadresse, Termin, Materialart, Containergröße oder Bauform sind möglichst frühzeitig mitzuteilen und bedürfen einer Abstimmung. Auswirkungen auf Preis und Verfügbarkeit werden vor einer verbindlichen Änderung mitgeteilt. Für Stornierungen und Kündigungen gelten die gesetzlichen Rechte und gegebenenfalls gesondert getroffene Vereinbarungen; eine pauschale Stornogebühr wird durch diese Geschäftsbedingungen nicht festgelegt. Über ein bestehendes Widerrufsrecht für Verbraucher informieren wir in einer gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Die Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf ein Widerrufsrecht dar. Ein gewünschter Leistungsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist wird gesondert abgefragt und nach den gesetzlichen Voraussetzungen behandelt.
18. Vertragsunterlagen, Kommunikation und Datenschutz. Die Vertragssprache ist Deutsch. Verbraucher erhalten die Vertragsbestätigung und die erforderlichen Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise als E-Mail-Text. Maßgeblich bleibt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung der Bedingungen. Das Container-Handling wird zusätzlich über die Website zur Verfügung gestellt und in der Bestellkommunikation verlinkt. Für Mitteilungen und Rückfragen steht info@geocontainer.de zur Verfügung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
19. Schlussbestimmungen. Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren Recht zusätzlich gelten. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
